Ab wann darf man Shisha rauchen?
Ab wann darf man Shisha rauchen?
Eine Shisha trägt zu einer stimmungsvollen Atmosphäre bei, und das Rauchen macht insbesondere in Gesellschaft mit Freunden Spaß. Für den gekühlten Rauch gibt es zahlreiche Geschmacksnoten und Aromatisierungen. Auf viele Jugendliche wirkt die Wasserpfeife daher verlockend.
Die Shisha kann auch mit nikotinfreiem Tabakersatz geraucht werden. Ab wann darf man Shisha rauchen? Das erfahren Sie in diesem Artikel. Lesen Sie mehr über die gesetzliche Grundlage und die Gründe für das geltende Mindestalter.

Mindestalter für das Rauchen der Shisha
Das Mindestalter, um Shisha zu rauchen, liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Das gilt für tabakhaltige Shisha-Mischungen genauso wie für Zigaretten, Zigarren und andere Tabakprodukte. Der Grund für dieses Mindestalter ist der Nikotingehalt von Tabak und tabakhaltigen Erzeugnissen.
Es gibt auch nikotinfreie Tabakalternativen für die Shisha. In einigen Bundesländern dürfen solche Tabakalternativen bereits ab 16 Jahren geraucht werden.
Auch wenn in manchen Bundesländern solche nikotinfreien Alternativen bereits mit 16 Jahren konsumiert werden dürfen, bestehen einige Grauzonen. Sie betreffen im Wesentlichen die Gefahren des Rauchens. Daher gilt die Empfehlung, dass konsequent das Mindestalter von 18 Jahren eingehalten werden sollte.
Nicht nur für das Rauchen gilt das Mindestalter
Die Regelungen zum Mindestalter betreffen nicht nur das Rauchen der Shisha, sondern auch:
| Bereich | Kernaspekt |
| Handel | Verkauf und Online-Versand von Shishas & Zubehör |
| Konsumform | Nutzung von rauchfreien E-Shishas (Dampf) |
| Freizeit | Besuch der lokalen Shisha-Bars |
Der Besuch von Minderjährigen in Shisha-Bars ist in Deutschland nicht erlaubt.
Das Gesetz schreibt Alterskontrollen vor. In der Praxis finden Kontrollen jedoch nicht überall statt. Die Betreiber, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, begehen eine Straftat und können mit Sanktionen belegt werden.
Gesetzliche Grundlage für das Mindestalter beim Rauchen von Shishas
Die gesetzliche Grundlage für das Mindestalter beim Rauchen von Shishas ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG), Paragraf 10. Es regelt, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht von Kindern und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre sind, konsumiert werden dürfen. Händler dürfen solche Produkte nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen.
Regelmäßig wird dieses Gesetz überprüft und angepasst. Neu ist Absatz 4 im Paragraf 10, der seit dem 1. April 2016 gilt. Dieser Absatz weitet das Verbot auch auf den Verkauf und Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen wie E-Shishas und E-Zigaretten aus, bei denen eine Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird.
Mögliche Strafen beim Verstoß gegen die Regelung zum Mindestalter
Minderjährige Jugendliche, die Shisha rauchen, müssen keine rechtlichen und finanziellen Strafen befürchten, wenn sie beim Rauchen einer Shisha erwischt werden. Mit Sanktionen werden nur diejenigen belegt, die den Jugendlichen Shishas und Tabakprodukte verkaufen oder ihnen den Zutritt in eine Shisha-Bar erlauben.
Wer in der Öffentlichkeit von der Polizei beim Rauchen einer Shisha erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm die gesamte Ausrüstung abgenommen wird. Zumeist werden die Eltern kontaktiert und dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Sohn oder die Tochter nicht mehr raucht.

Sanktionen beim Verstoß gegen das Gesetz
Erwachsene, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, wenn es um den Verkauf von Tabakprodukten oder das Rauchen geht, müssen mit Sanktionen rechnen:
➔ Bußgeld von 1.000 Euro bei Abgabe von Tabakwaren an Kinder und minderjährige Jugendliche.
➔ Bußgeld von 1.500 Euro für Erwachsene, die Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit gestatten.
Bei diesen Bußgeldern handelt es sich nur um den Regelsatz.
In schweren Fällen kann auch ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro erhoben werden. In außerordentlich schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Haftstrafe.
Mit diesen strengen Sanktionen will der Gesetzgeber Eltern und andere Erziehungsberechtigte, aber auch Gewerbetreibende in die Pflicht nehmen. Minderjährigen Jugendlichen sollen der Erwerb und Konsum von Tabakwaren, zu denen auch Shishas gehören, gar nicht erst ermöglicht werden.
Wie sieht es mit dem Rauchen der Shisha zu Hause aus?
Wenn minderjährige Jugendliche zu Hause Shisha rauchen, greift das Jugendschutzgesetz nicht. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihre minderjährigen Kinder zu Hause rauchen lassen. Allerdings sollten verantwortungsbewusste Eltern das Mindestalter beachten.
Gründe für das Mindestalter beim Shisha-Rauchen
Für das Mindestalter von 18 Jahren beim Rauchen der Shisha gibt es verschiedene Gründe:
| Schutzmaßnahmen und Risiken |
| ➔ Schutz vor Abhängigkeit, da Nikotin besonders bei jungen Menschen die Suchtentwicklung fördert. |
| ➔ Gefahren für die Gesundheit aufgrund der im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe. |
| ➔ Sozialer Schutz, um Jugendliche vom gesundheitsschädlichen Verhalten abzuhalten. |
Gesundheitliche Risiken beim Rauchen von Shishas
Bei einer Shisha wird der Rauch über einen Schlauch eingesogen, der sich am Wasserbehälter befindet. Der Shisha-Rauch kann aufgrund der Filtertechnik und der vielfältigen Aromen weicher als Zigarettenrauch inhaliert werden.
Gesundheitliche Risiken bestehen auch beim Rauchen der Shisha, da der Rauch Nikotin enthält. Der Rauch gelangt noch tiefer in die Lungen als Zigarettenrauch. Er wird vom Wasser abgekühlt und kann einfacher eingesogen werden.
Da die Shisha in Gesellschaft geraucht wird, sind die Rauch-Sessions länger als beim Rauchen von Zigaretten. Die Aufnahme von Schadstoffen wird dadurch erhöht. Das gilt auch für das Passivrauchen.
Schadstoffe im Rauch der Shisha
Nikotin ist nicht der einzige Schadstoff beim Rauchen von Shisha-Tabak. Mit jedem Zug an der Wasserpfeife gelangen weitere Schadstoffe in die Lunge:
- Kondensat
- Teer
- Kohlenmonoxid
Einige dieser Stoffe, darunter Teer, gelten als krebserregend. Kohlenmonoxid kann zu Vergiftungen führen, die schlimmstenfalls tödlich sind.
Ein weiteres Problem kann das Infektionsrisiko durch die gemeinsame Nutzung der Mundstücke sein. Dadurch können Krankheiten wie Erkältungen oder Herpes übertragen werden. Allerdings kommt es auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Shisha an, um solche Infektionen zu vermeiden.

Verantwortungsvoller Umgang beim Rauchen der Shisha
Wer 18 Jahre oder älter ist, kann selbst entscheiden, ob er eine Wasserpfeife rauchen möchte und welchen Tabak er dafür verwendet. Unabhängig vom Mindestalter können Sie die gesundheitlichen Risiken bei einem verantwortungsvollen Umgang mit der Shisha reduzieren:
| Kategorie | Empfehlung |
| Hygiene | Reinigen Sie regelmäßig Ihre Shisha, um Schimmelbildung und die Ansiedlung von Bakterien zu vermeiden. Verwenden Sie Ihr eigenes Mundstück, um zu vermeiden, dass Keime ausgetauscht werden. |
| Qualität des Tabaks | Kaufen Sie nur hochwertigen und geprüften Tabak, um Risiken durch minderwertigen Tabak zu vermeiden. |
| Gute Raumluft | Achten Sie auf eine gute Belüftung des Raumes, in dem Sie Ihre Wasserpfeife rauchen. So reduzieren Sie die Belastung durch den Rauch. |
| Bewusster Konsum | Konsumieren Sie die Shisha nur mäßig, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. |
Shishas und Zubehör bei Tabak Brucker
Tabak Brucker verkauft Shishas und Zubehör nur an Kunden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Schauen Sie sich in unserem Online-Shop um. Sie finden Shishas und umfangreiches Zubehör, darunter auch Shisha-Tabak.
Autor: Maria L.
Fotos: Tabak Brucker, Canva, Google Gemini. Die Bilder in diesem Artikel wurden mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz bearbeitet oder erstellt.
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