Welche Reisefreimengen beim einführen von Tabak und Alkohol gelten
Wenn Sie Alkohol oder Tabakwaren im Ausland kaufen und in Deutschland einführen möchten, kann es sein, dass Sie diese beim Zoll anmelden müssen. Gegebenenfalls wird sogar eine Einfuhrsteuer fällig. Allerdings ist das längst nicht immer der Fall, denn wenn Sie die Genussmittel lediglich zum persönlichen Gebrauch verwenden möchten, drückt der Gesetzgeber bis zu einer gewissen Menge ein Auge zu. Er gewährt sogenannte Reisefreimengen. Wie hoch die ausfallen, hängt davon ab, ob Sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Land einreisen.

Einreise aus einem EU-Land
Innerhalb der EU herrschen gesonderte Regeln. Hier dürfen Sie Genussmittel für den Eigenbedarf einführen, ohne Steuern dafür zahlen zu müssen. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Wenn Sie also zum Beispiel in Belgien Zigaretten kaufen und diese mit nach Deutschland nehmen, sind Sie immer dann von der Einfuhrsteuer befreit, wenn Sie die Zigaretten selbst rauchen. Ab einer gewissen Menge ist es sehr wahrscheinlich, dass kein Eigenbedarf vorliegt. Deswegen wurden die sogenannten Richtmengen eingeführt.
Richtmengen für Tabakwaren
Hier finden Sie die geltenden Richtmengen für den Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Sie darüber liegen, müssen Sie gegebenenfalls Steuern zahlen:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos: 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1 Kilogramm
- Erhitzter Tabak: 800 Stück
- Substitute für Tabak: 1 Liter und höchstens 10 Einzelverkaufseinheiten
Achten Sie darauf, dass an der Zigarettenpackung ein gültiges Steuerzeichen angebracht ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann es bei einer Zollkontrolle zu undezenten Fragen kommen. Dann liegt nämlich der Verdacht nahe, dass die Zigaretten aus einem Nicht-EU-Land stammen und Sie einem Betrüger aufgesessen sind. Um die Richtmengen ausnutzen und abgabenfrei Genussmittel nach Deutschland bringen zu können, muss nämlich die entsprechende Steuer im jeweiligen EU-Land entrichtet worden sein.


Richtmengen für Alkohol
Auch für alkoholische Getränke gibt es Richtmengen:
- Spirituosen: 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse: 20 Liter
- Schaumwein: 60 Liter
- Bier: 110 Liter
Eine Ausnahme stellt Wein dar. Für dieses Getränk gibt es keine Richtmengen, sodass Sie theoretisch so viel davon einführen können, wie Sie wollen.
Überschreitung der Richtmengen
Wenn Sie die genannten Richtmengen überschreiten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Waren für den Eigenbedarf einführen.
Da das aber nur schwer glaubhaft gemacht werden kann, sollten Sie vor der Einreise am besten noch einmal einen Blick auf die Richtmengen werfen.
Sonst kann es passieren, dass Sie Verbrauchsteuer entrichten müssen.

Ausnahmeregelungen berücksichtigen
Einige Teile der Europäischen Union zählen zu den sogenannten Sondergebieten, in denen andere Regeln angewendet werden. Dazu gehören unter anderem Helgoland, die Inselgruppe Färöer und Grönland. Für diese Sondergebiete gelten die Reisefreimengen für Nicht-EU-Länder. Sie liegen deutlich unter den Richtmengen innerhalb der EU.
Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Auch wenn Sie nicht aus einem anderen EU-Land, sondern aus einem Drittstaat einreisen, müssen Sie nicht in jedem Fall Steuern für Alkohol und Tabakwaren zahlen. Anders als in der EU gelten hier nicht die Richtmengen, sondern die Reisefreimengen. Diese dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie die Waren persönlich transportieren und zum Beispiel im Flugzeug oder in der Bahn mit sich führen. Sie dürfen also nicht separat nach Deutschland verschickt werden. Darüber hinaus dürfen die Waren nur für den Eigenbedarf genutzt oder verschenkt werden. Auf keinen Fall dürfen Sie Tabak oder Alkohol für andere gegen Geld mitbringen.

Reisefreimenge für Tabakwaren
Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Sie Tabakwaren in den folgenden Mengen für den Eigenbedarf einführen:
- Zigaretten: 200 Stück
- Zigarillos: 100 Stück
- Zigarren: 50 Stück
- Rauchtabak: 250 Gramm
Bedenken Sie, dass Sie zum Einführen von Tabakwaren ein Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben müssen.
Reisefreimenge für Alkohol
Beim Alkohol gelten die folgenden Einschränkungen:
- Spirituosen: 1 Liter
- Alkoholische Getränke bis 22 Volumenprozent: 2 Liter
- Schäumende Weine: 4 Liter
- Bier: 16 Liter


Überschreiten der Reisefreimengen
Wenn Sie die oben genannten Reisefreimengen überschreiten, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden. Dort wird dann die fällige Einfuhrabgabe berechnet. Das läuft besonders unkompliziert ab, wenn Sie den Kassenbon vorlegen können. Dann ist nämlich sofort der Wert der Waren ersichtlich.
Wenn Sie das nicht können, wird die Zollstelle den Wert ermitteln und gegebenenfalls schätzen, sodass Sie gegebenenfalls eine höhere Abgabe zahlen müssen, als notwendig wäre. Sammeln Sie im Urlaub also für den Fall der Fälle alle Kassenzettel, sodass Sie immer einen Nachweis zur Hand haben.
Tipps für die Reise
Abgesehen von den Zollvorschriften sollten Sie sich Gedanken um den Transport Ihrer Urlaubsmitbringsel machen. Vor allem der Alkohol kann beim Reisen zum Problem werden. Zerbrochene Flaschen und ausgelaufene Spirituosen im Reisegepäck machen wirklich keinen Spaß. Deswegen haben wir hier noch ein paar Tipps für Sie:
- Plastikflaschen sind natürlich deutlich weniger zerbrechlich als Glasflaschen. Wenn Sie die Auswahl haben, dann greifen Sie besser zu Plastik als zu Glas.
- Auf keinen Fall darf der Alkohol im Handgepäck mitfliegen. Dort gelten nämlich strenge Flüssigkeitsgrenzen von 100 ml pro Flasche. Wodka, Wein und Co. gehören also ins Aufgabegepäck.
- Eine Ausnahme stellt Alkohol aus dem Duty-free-Shop dar. Den dürfen Sie innerhalb der EU auch mit ins Flugzeug nehmen, dort aber nicht öffnen und konsumieren. Wenn Sie Lust auf ein Glas Sekt haben, müssen Sie es wohl oder übel an Bord kaufen.
- Am sichersten reist Alkohol in einem Hartschalenkoffer. Zusätzlich sollten Sie die Flasche in Luftpolsterfolie oder in Kleidung einwickeln. Das gilt auch dann, wenn Sie mit dem Auto oder dem Zug reisen. Plötzliche Erschütterungen können schnell eine Flasche zu Bruch gehen lassen.
- Packen Sie die Alkoholflasche zusätzlich in eine Tüte ein. Wenn sie doch einmal auslaufen sollte, wird nicht Ihr gesamtes Gepäck durchnässt. Achten Sie außerdem darauf, die Flasche möglichst mittig im Koffer zu platzieren.
- Zigaretten und Tabak können Sie sowohl im Aufgabegepäck als auch im Handgepäck unterbringen. Achten Sie nur darauf, dass Ihre Zigaretten nicht zerquetscht werden.
- E-Zigaretten müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Aufgrund der Akkus sind sie im Aufgabegepäck verboten.
- Lesen Sie zudem stets die individuellen Vorgaben der Fluggesellschaft. Zum Beispiel ist es üblicherweise verboten, Alkohol mit mehr als 70 Prozent Volumenprozent mitzuführen.
Natürlich können Sie sich den ganzen Stress auch sparen, wenn Sie Ihren Alkohol und Ihre Tabakwaren einfach online bestellen. Bei Tabak Brucker erwartet Sie ein riesiges Sortiment an Zigaretten, Zigarillos und Zigarren. Auch Rauchtabak und Spirituosen können Sie bei uns bestellen und bequem bis an Ihre Haustür liefern lassen.
(Foto:©Depositphotos, Adobe Stock)(Text:M. Lengemann)
