08031 / 13 37 6
Anmelden
Company Award 2024 Käuferschutz Zertifizierter Shop
  1. Ratgeber-Blog Beiträge
  2. Cannabis-Gesetz 2026: Kommen im neuen Jahr Änderungen auf uns zu?

Cannabis-Gesetz: Wird es im neuen Jahr 2026 Änderungen geben?

Cannabis-Gesetz 2026: Bundesregierung plant strengere Regeln

Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass Cannabis in Deutschland zum Teil legalisiert wurde. 2026 könnte es aber zu einer entscheidenden Änderung des Gesetzes kommen. Betroffen sind vor allem Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen beziehen, denn hier wünscht sich die Bundesregierung strengere Regelungen.

Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Änderungen geplant sind und was Sie künftig unternehmen müssen, um weiterhin Cannabis auf Rezept zu erhalten. Die Bestimmungen rund um den privaten Genuss und Anbau sowie die Regelungen für Anbauvereinigungen werden sich aber voraussichtlich auch 2026 nicht verändern.

Cannabispflanze

Die Einführung des Cannabis-Gesetzes

Am 1. April 2024 war es endlich so weit. Das neue Cannabis-Gesetz wurde eingeführt und machte den Konsum und den Anbau der Cannabis-Pflanze zumindest unter bestimmten Bedingungen legal.

Mit Eintreten des Gesetzes wurde Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen entfernt und der private Genuss für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem darf die Pflanze jetzt zum Eigenbedarf angebaut werden. Allerdings darf jeder Erwachsene nicht mehr als drei Exemplare besitzen.

Unterschieden wird zwischen dem Genuss- und dem Medizinal-Cannabis. Letzterer wird aus therapeutischen Gründen eingesetzt und kann vom Arzt verschrieben werden. Das war jedoch schon seit 2017 möglich und wurde nicht erst mit der Einführung des Cannabis-Gesetzes legalisiert. Verändert hat sich 2024 Folgendes: Ärzte dürfen mittlerweile ein normales Rezept ausstellen, und müssen nicht mehr auf ein besonderes Betäubungsmittelrezept zurückgreifen.

Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Im Jahr 2025 ist der Import von Cannabisblüten enorm gestiegen – und zwar um über 400 Prozent! Die Bundesregierung sieht darin eine Fehlentwicklung, die sie unter anderem auf die Verordnungspraxis zurückführt. Viele Konsumenten besorgen sich ihre Rezepte online und werden nie persönlich bei einem Arzt vorstellig. Aufgrund dessen wurde bereits im Oktober 2025 eine Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes beschlossen.

Sie sieht folgende Korrekturen vor:

  • Reine Online-Rezepte soll es nicht mehr geben. Patienten müssen persönlich beim Arzt erscheinen, um sich Cannabis verschreiben zu lassen. Darüber hinaus sollen Betroffene über die Suchtgefahr aufgeklärt werden.
  • Auch der Online-Versand wird untersagt. Wenn Sie Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken brauchen, müssen Sie diese persönlich in der Apotheke abholen. Der Botendienst von Apotheken bleibt jedoch weiterhin erlaubt, sodass auch nicht mobile Personen weiterhin eine Möglichkeit des Bezugs haben.
  • In einem Zeitraum von vier Quartalen muss der Patient mindestens einmal persönlich seinen Arzt konsultieren, um eine Folgebeschreibung zu erhalten. In der Praxis bedeutet das, dass eine jährliche Rücksprache notwendig ist.

Diese Neuregelungen sollen den Verordnungsmissbrauch eindämmen, können aber gerade für Menschen im ländlichen Raum oder chronisch Kranke zum Problem werden. Sie müssen jetzt deutlich mehr Wege als früher in Kauf nehmen und gegebenenfalls weit fahren, um an ihr Cannabis zu gelangen.

Ärztin beim erstellen eines Rezepts

Welche Gründe gibt es für eine Novelle?

Durch die Telemedizin und den Online-Versand bekommen viele Patienten nicht die notwendige Aufklärung. Das soll durch den persönlichen Kontakt mit dem Arzt geändert werden. Er kann außerdem Vorerkrankungen und den allgemeinen Zustand des Patienten bewerten und auf dieser Basis viel besser entscheiden,

ob Cannabis zur Symptombekämpfung geeignet ist oder ob aufgrund individueller Risiken besser darauf verzichtet werden sollte. Durch die persönliche Abholung in der Apotheke soll eine weitere Möglichkeit zu einer fachkundigen Beratung geschaffen werden, die beim Online-Versand gänzlich wegfallen würde.

Medizinal Cannabis-Gesetz

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Ob es noch 2026 zu den umfassenden Änderungen des Medizinal-Cannabis-Gesetzes kommen wird, bleibt abzuwarten. Am 14. Januar fand bereits eine Anhörung statt, bei der verschiedene Stimmen zu Wort kamen.

Die Bundesärztekammer riet dazu, noch einen Schritt weiter zu gehen, und Cannabis in der Medizin wieder dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen. Sie wies dabei auf die fehlende medizinische Beweiskraft hin. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen befürwortete, dass vor allem bei der Erstverschreibung ein persönlicher Kontakt beim Arzt notwendig werden soll, während der Branchenverband Cannabiswirtschaft gegen die Änderung des Gesetzes ist.

Nach der ersten Anhörung sollen noch eine zweite und dritte Lesung folgen. Erst anschließend kann das Gesetz in Kraft treten. Wenn alles so läuft, wie sich die Bundesregierung das vorstellt, könnte das tatsächlich schon im Jahr 2026 der Fall sein.

Keine Änderungen beim Genuss-Cannabis in Sicht

Wenn Sie Cannabis ausschließlich aus Gründen des Genusses, zum Beispiel in Kombination mit Tabak konsumieren und es selbst zu Hause anbauen, können Sie aber erst einmal aufatmen. Aktuell scheint es nicht so, dass die Bundesregierung in diesem Bereich grundlegende Änderungen anstrebt. Es dürften also weiterhin die folgenden Regeln gelten:

  • Als erwachsene Person dürfen Sie 50 Gramm besitzen und zu Hause lagern.
  • In der Öffentlichkeit dürfen Sie jedoch nicht mehr als 25 Gramm mit sich führen.
  • Pro erwachsene Person sind drei Cannabispflanzen in einem Haushalt erlaubt.
  • Die Samen für den Eigenanbau dürfen Sie online bestellen und aus allen EU-Mitgliedstaaten einführen.
  • Nachbarn und Anwohner dürfen nicht durch den Geruch der Pflanzen beeinträchtigt werden.  
  • Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist strafbar.
  • Beim Eigenanbau müssen Kinder geschützt werden, indem die Pflanzen in abschließbaren Bereichen untergebracht werden.
  • Die Weitergabe an Freunde, Bekannte und Verwandte ist ebenfalls verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das Cannabis verschenkt oder verkauft wird.

Alternativ können Sie Cannabis über einen nicht gewinnorientierten Cannabis-Club beziehen. Dieser darf Ihnen pro Monat aber nicht mehr als 50 Gramm geben. Außerdem müssen Sie Mitglied in dem Club sein.

Cannabis-Anbau

Welche Regelungen gelten für Anbauvereinigung?

Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs sind ein Zusammenschluss aus mehreren Personen, die gemeinsam Cannabis zum privaten Zweck anbauen und an ihre Mitglieder verteilen. Sie müssen sich auch im Jahr 2026 eine behördliche Erlaubnis besorgen und dürfen auf keinen Fall gewinnorientiert agieren. Die Mitgliedergrenze für Cannabis-Clubs liegt bei 500 Personen. Obendrein darf als Standort keine Privatwohnung gewählt werden. Die Einhaltung der Regeln wird durch die zuständige Landesbehörde kontrolliert.

Wenn Sie Mitglied in einer Anbauvereinigung werden möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Sie seit mindestens sechs Monaten Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Üblicherweise müssen Sie auch Mitgliedsbeiträge zählen, die von der Vereinigung selbst festgelegt werden dürfen. Wichtig hierbei ist aber, dass sie damit keinen Gewinn erzielt.

Zusätzlich gilt, dass die Anbauvereinigung die geernteten Cannabisblüten nur an ihre Mitglieder weitergeben darf. Das Verschenken oder Verkaufen an Außenstehende ist nicht gestattet. So wie es momentan aussieht, wird sich an diesen Bestimmungen vorerst nichts ändern.

(Foto:©Adobe Stock)(Text:M. Lengemann)