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Ein Überblick vom Aromaverbot 2026: Liquids - Ice, Menthol & Co. für E-Zigaretten

Aromaverbot 2026: Auswirkungen auf Menthol, Ice & Co. - Ein Überblick

Die Vaping-Community steht vor einer bedeutenden regulatorischen Veränderung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Januar 2026 konkrete Pläne zur Änderung der Tabakerzeugnis-Verordnung vorgestellt, die Einfluss auf die Verwendung von Aromen in E-Zigaretten haben werden.

Diese Maßnahmen sollen die Attraktivität von E-Zigaretten für Jugendliche reduzieren und potenzielle Gesundheitsrisiken begrenzen.

Anstelle eines umfassenden Verbots aller Geschmacksrichtungen konzentriert sich das Ministerium auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe.

Tabakerzeugnis-Verordnung

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass 13 spezifische Aroma- und Kühlstoffe, die häufig in Liquids verwendet werden, nicht mehr zulässig sind. Diese „Schwarze Liste“ umfasst Substanzen, die für Frische- und Süße-Effekte verantwortlich sind.

Zu den betroffenen Stoffen zählen:

  • Menthol: Ein wesentlicher Bestandteil vieler Minz- und Fruchtliquids.
  • Kühlstoffe: wie WS-23 und WS-3: Verleihen Liquids den beliebten „Ice“-Effekt.
  • Sucralose: Ein weit verbreiteter Süßstoff für „Candy“-Aromen.
  • Eucalyptol und Menthol: Häufig in Kräuter- und Frischearomen enthalten.

Diese Inhaltsstoffe sind in schätzungsweise 80 bis 90 % der derzeitigen Liquids zu finden und tragen wesentlich zur Geschmacksvielfalt bei. Das geplante Verbot könnte daher weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von E-Zigaretten-Liquids haben und wird von einigen als „Aromaverbot durch die Hintertür“ betrachtet.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Branche auswirken werden und welche Alternativen möglicherweise entwickelt werden. Als Vaper von E-Zigaretten sollten Sie die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um informiert zu bleiben.

Warum wird ein Verbot in Betracht gezogen?

Die Politik und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führen zwei Hauptgründe ins Feld:

Jugendschutz:

Der „Cooling-Effekt“ kann das Kratzen des Nikotins im Hals (Throat Hit) überdecken, was den Einstieg für Nichtraucher begünstigen könnte.

Gesundheit:

Beim Erhitzen könnten bestimmte Stoffe, wie Sucralose, schädliche Verbindungen bilden. Außerdem gibt es Bedenken hinsichtlich langfristiger Organschäden durch einige Kühlstoffe.

Jahreskalender

Der Zeitplan: Wann könnte das Verbot in Kraft treten?

Derzeit befinden wir uns im Februar 2026 in der Anhörungsphase. Ein Verbot wird nicht unmittelbar in Kraft treten.


Der geplante Ablauf sieht wie folgt aus:

Frühjahr/Sommer 2026:

Politische Abstimmung und Notifizierung durch die EU.

Ende 2026:

Möglicher Beschluss und Veröffentlichung im Gesetzblatt.

Laufendes Jahr 2027:

Voraussichtliches Ende der Übergangsfristen für Produktion und Verkauf.

Welche Auswirkungen hat das für Sie als Vaper?

Aktuell besteht noch kein Grund, Vorräte anzulegen, dennoch wird sich die Branche voraussichtlich verändern. Hersteller könnten versuchen, mit separaten Shots zum Selbstmischen oder mit neuen chemischen Zusammensetzungen zu arbeiten, die möglicherweise nicht auf der Liste der verbotenen Stoffe stehen.

Checkliste: Ist Ihr Liquid betroffen?

Überprüfen Sie die Inhaltsstoffe oder das Sicherheitsdatenblatt (SDB) Ihres Liquids. Wenn Sie dort Begriffe wie Menthol, Sucralose oder CAS-Nummern wie 51115-67-4 (WS-23) finden, könnte Ihr bevorzugter Geschmack betroffen sein.

Fazit:

Das Dampfen wird 2026 nicht vollständig verboten, jedoch „weniger süß und weniger kühl“ werden. Wir informieren Sie weiterhin über alle Entwicklungen.

Hinweis:

Dieser Beitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Stand der Informationen: Februar 2026.

(Foto:©Adobe Stock, Canva)(Text:S. Brucker)